Allgemeine Geschäftsbedingungen der VARINEX Zrt
Die Rechtsbeziehung zwischen VARINEX Zrt. und den Kunden, die im Rahmen des Kaufs ihrer Produkte/Dienstleistungen mit ihr in Geschäftsbeziehung treten (nachfolgend: Käufer), wird durch den zwischen VARINEX Zrt. und dem Käufer geschlossenen Vertrag geregelt. Dieser umfasst alle schriftlichen Verträge, Nachträge, schriftliche Angebote von VARINEX Zrt., schriftliche Bestellungen des Käufers sowie alle dazugehörigen schriftlichen Bestätigungen einschließlich aller Anlagen. Soweit im Vertrag nicht gesondert geregelt, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Serviceleistungen von VARINEX Zrt.
Vertragsschluss: Der Vertrag zwischen VARINEX Zrt. und dem Käufer tritt mit dessen Unterzeichnung oder, falls diese nicht erfolgt, mit dessen Bestellung und Bestätigung in Kraft. Der Käufer bestellt die im Vertrag enthaltenen Produkte und Dienstleistungen, und VARINEX Zrt. übernimmt deren Lieferung und Ausführung.
Vertragserfüllung: VARINEX Zrt. ist verpflichtet, die vertraglichen Verpflichtungen fristgerecht und in erstklassiger Qualität zu erfüllen. Zur Vertragserfüllung ist der Käufer verpflichtet, die notwendigen Voraussetzungen für die termingerechte und sichere Durchführung der Leistung zu schaffen. Die quantitative und qualitative Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung des entsprechenden Dokuments (Lieferschein, Garantieschein, Arbeitsprotokoll, Bericht, Rechnung).
Qualitätsmängel: Im Falle eines während der Leistungserbringung auftretenden Qualitätsmangels erstellen die Parteien einen gemeinsamen Bericht. Auf Grundlage dieses Berichts ist VARINEX Zrt. verpflichtet, die Ursache des Qualitätsmangels unverzüglich zu beheben. Bei Meinungsverschiedenheiten bemühen sich die Parteien um eine möglichst baldige Einigung; andernfalls erkennen sie die Zuständigkeit des örtlich zuständigen Gerichts an.
Gewährleistungsbedingungen: VARINEX Zrt. legt die Gewährleistung für die gelieferten Produkte und die Art der Geltendmachung der Gewährleistung im Vertrag und/oder in den Leistungsdokumenten fest, insbesondere hinsichtlich der Gewährleistungsdauer und des Ortes der Geltendmachung. Sofern für die gelieferten Produkte ein Herstellergarantiezertifikat ausgestellt ist, händigt VARINEX Zrt. dieses dem Käufer im Original aus. Dieser Vorgang wird auf dem Lieferschein vermerkt. Nach Erhalt des Herstellergarantiezertifikats kann der Käufer seine Gewährleistungsrechte im Servicenetz des Herstellers/der Marke gemäß den dort angegebenen Bestimmungen geltend machen. Liegt kein Herstellergarantiezertifikat vor, haftet VARINEX Zrt. ausschließlich für die Gewährleistungsverpflichtungen der gelieferten Produkte gemäß den geltenden Vorschriften (derzeit: Regierungsverordnung 151/2003 (IX.22) über die Gewährleistung bestimmter langlebiger Konsumgüter). Die Gewährleistungsverpflichtung erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf unsachgemäße Verwendung, unbefugtes Eindringen, ungeeignete Betriebsbedingungen oder Naturkatastrophen zurückzuführen sind. VARINEX Zrt. übernimmt keine Gewähr für den ununterbrochenen und fehlerfreien Betrieb der Produkte und haftet dem Käufer nicht für direkte oder indirekte Schäden, die aus Fehlern resultieren, insbesondere nicht für geschäftliche oder kommerzielle Verluste aufgrund von Produktionsausfällen durch Stillstandszeiten sowie für möglichen Datenverlust auf Datenträgern. VARINEX Zrt. gewährt eine einjährige Austauschgarantie für die Datenträger der gelieferten Software, die in den Leistungsunterlagen nicht gesondert aufgeführt ist. Der Käufer ist berechtigt, eine Sicherungskopie der Datenträger der Software anzufertigen. VARINEX Zrt. garantiert nicht den fehlerfreien Betrieb der verkauften Software in allen Laufzeitumgebungen, wird jedoch als Vertreter des Softwareherstellers nach besten Kräften versuchen, über das offizielle Produktsupportnetzwerk eine Lösung zur Fehlerbehebung zu finden. VARINEX Zrt. schließt jegliche Haftung für die Korrektheit der mit der gelieferten Software erstellten Pläne und Dokumentationen aus und garantiert nicht die Eignung der damit konstruierten Geräte für den vorgesehenen Zweck. Die im Rahmen des Rapid-Prototyping- und Rapid-Tool-Manufacturing-Services hergestellten Prototypen und Werkzeuge weisen die zuvor dokumentierten mechanischen Eigenschaften auf. Bei diesen Produkten akzeptieren wir aufgrund der Art der Dienstleistung Reklamationen bezüglich mangelhafter Leistung innerhalb von 3 Werktagen. VARINEX Zrt. gewährleistet die Leistung von Prototypenwerkzeugen nur bis zur Produktion des spezifizierten Materials und der zuvor vereinbarten Stückzahl. VARINEX Zrt. dokumentiert die mit dem Werkzeug verarbeitbaren Rohstoffe sowie die zugesagte Stückzahl im Vertrag und/oder in den Leistungsdokumenten. VARINEX Zrt. übernimmt keine Haftung für Schäden am Aufstellungsort des Prototyps.
Gewährleistungsbedingungen: Für die Nutzung der verkauften Software gelten die Bedingungen der aktuellen Herstellerlizenzvereinbarung. Mit dem Kauf der Software erwirbt der Käufer vom Softwarehersteller ein Lizenzrecht zur Nutzung der Software. VARINEX Zrt. garantiert in jedem Fall, dass kein Dritter, einschließlich des Softwareherstellers, Rechte hat, die den Erwerb von Rechten durch den Käufer einschränken oder ausschließen. Das Lizenzrecht des Käufers ist gültig, solange die Software nicht durch eine neuere Version ersetzt wird (Software-Upgrade: wenn der Käufer ein Lizenzrecht zur Nutzung der neuen Version erwirbt). Ohne Software-Upgrade ist das Lizenzrecht des Käufers zeitlich unbegrenzt. VARINEX Zrt. stellt dem Käufer neue Softwareversionen nach deren Veröffentlichung gemäß den Bedingungen des Softwareherstellers zu einem vergünstigten Preis zur Verfügung.
Zahlungsbedingungen: Die Zahlungsbedingungen richten sich stets nach der individuellen Zahlungsvereinbarung zwischen VARINEX Zrt. und dem Käufer. VARINEX Zrt. behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.
Zahlungsverzug: Ab dem 1. Juli 2024 wird VARINEX Zrt. bei Zahlungsverzug gemäß den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches vorgehen. Der Verzugszinssatz entspricht dem Basiszinssatz der Zentralbank am ersten Tag des vom Verzug betroffenen Kalenderhalbjahres (7,00 % am 1. Juli 2024) zuzüglich 8 Prozentpunkten, insgesamt also 15 %. Im Falle eines Zahlungsverzugs erhebt VARINEX Zrt. – aufgrund ihrer Befugnis – eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 40 EUR (berechnet zum Mittelkurs der Malaysischen Nationalbank am Beginn der Verzugszinspflicht), um ihre Kosten für die Beitreibung der Forderungen zu decken. Die Zahlung dieser Bearbeitungsgebühr befreit Sie nicht von weiteren rechtlichen Folgen des Zahlungsverzugs; sie wird jedoch in die Entschädigung einbezogen.
